Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand Dezember 2024 gültig ab 01.01.2025


§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung
von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen der Hundebetreuung Woods-Dog (nachfolgend Woods-Dog
genannt)im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der
Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der
Betreuung der Hundebetreuung Woods-Dog verbleibt.
(2) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei
der Hund über Nacht in der Betreuung von Woods-Dog verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der
Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundebetreuung Woods-Dog
eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten, ggf. mit
Zusatzkosten, werden im Betreuungsvertrag festgelegt/bzw. sind der Preisliste
zu entnehmen.
(2) Der Besuch der Hundebetreuung ist nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, (wie Verpflegung, medizinische Versorgung…)
sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente,
Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung
gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird abhängig von Futtermenge und
Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw.
Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss
dies bei Vertragsabschluss angegeben werden und wird mit einem Aufpreis
berechnet. Für Hunde bis I Jahr und bei medizinischer Indikation wird kein
Aufpreis erhoben.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu
betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder
ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung
mitzuteilen. Woods-Dog behält sich vor, auch ohne Rücksprache mit dem Halter
nach eigenem Ermessen einen Maulkorb zu verwenden.
(5) Woods-Dog kann nicht auf ein spezielles Training wie z.B. Leinenführigkeit
eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den
Aufenthalt bei Woods-Dog erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes voll-
ständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind Woods-Dog und der Eigentümer/Halter des Hundes (im
Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
Woods-Dog gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Woods-Dog eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich per E-Mail, Whatsapp oder
SMS erfolgen.
(3) Woods-Dog bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich und teilt die
anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten
Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundebetreuung
Woods-Dog gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn Woods-Dog dem
Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen
mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer
Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten
vollständig zahlt. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen) kommt ein
verbindlicher Vertrag bereits bei Übermittlung der Rechnung zustande.
(5) Erfolgt innerhalb der einwöchigen Zahlungsfrist keine vollständige Zahlung durch den
Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. Dieser Punkt
entfällt bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vorher) und es tritt die Storno/
Rücktrittsgebühr wie im §14 Absatz 1 erläutert in Kraft.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein
Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Woods-
Dog dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung
aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist Woods-
Dog verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das
Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vollständig von
Woods-Dog an den Kunden zu erstatten.
(7) Hunde, die noch nicht bei Woods-Dog zur Betreuung waren, müssen vor dem Aufenthalt
für einen Probetag in der Hundebetreuung Woods-Dog angemeldet werden, an dem
entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch
geeignet ist.
(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen.
Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung von Woods-Dog, den Hund am gewünschten
Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom
Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist Woods-
Dog berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
(9) Die Abrechnung erfolgt monatlich, Betreuungstage werden im Voraus gebucht und
müssen vorab nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Das Verschieben von gebuchten
Tagen in den nächsten Monat ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache
möglich (z.B. Krankheit die ggf. nachgewiesen werden muss).
Das nachträgliche Buchen von Betreuungstagen ist je nach freier Kapazität möglich.
Die jeweiligen Preise sind der Website zu entnehmen oder auf Anfrage ausgedruckt bei uns
erhältlich.

§ 5 Leistungen
(1) Woods-Dog ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund
bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für
den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
der Hundepension Woods-Dog zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen von Woods-Dog an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und
erhöht sich der von der Hundepension Woods-Dog allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 5%, anheben.
(4) Die Preise können von Woods-Dog ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der
Hundebetreuung Woods-Dog oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und Woods-
Dog dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet Woods-Dog dem in die
Hundebetreuung Woods-Dog gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem
umzäunten Woods-Dog Gelände sowie auf den Hundewanderungen außerhalb des Geländes
zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne
Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit
anderen Hunden freien Auslauf auf und außerhalb des Geländes bekommt. Ist der Hund
grundsätzlich nicht ableinbar, muss dieses ausdrücklich im Vertrag vermerkt werden.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Woods-Dog, dass dieser über
einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören
Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als
ein Jahr und mindestens 21 Tage alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
Der gültige EU-Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei
Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird von Woods-Dog hinterlegt/bzw.
digital gespeichert.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist
Woods-Dog berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten oder die
Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. §13) auf Kosten
des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu
Lasten des Hundehalters. Woods-Dog übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden
Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Woods-Dog außerdem, dass
dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen
oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe
erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt
wurde. Dies ist ggf. durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es
sich Woods-Dog vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in

Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden
vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Woods-Dog
übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische
Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende
Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben.
Woods-Dog übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt
der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer
Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit
Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von Woods-Dog keine Haftung
übernommen werden. Woods-Dog behält sich vor, evtl. Kosten für die Reinigung
(Mehrarbeit) in Rechnung zu stellen.
(5) Woods-Dog übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden
Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle
Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte
bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung
seines Hundes erfolgen sollen. Woods-Dog ist berechtigt einen Tierarzt oder
Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei
entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In
anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch
wird Woods-Dog einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die
Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen
Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalterist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass
seine Hündin während des Aufenthalts läufig werden könnte. Sollte eine Hündin
während des Aufenthalts läufig werden, berechnet die Hundetagesstätte Woods-
Dog hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag. Darüber hinaus werden für die
dann möglich auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der
Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden
Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Läufige Hündinnen sind in der
Zeit der Läufigkeit (mindestens aber 21 Tage) von der Betreuung bei Woods-Dog
ausgeschlossen.

§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein
Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle
Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe des Hundes zu hinterlegen.
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung von Woods-Dog erfolgt auf
eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu
betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung von Woods-Dog ist für Schadensersatzansprüche und für jeden
einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der
Hundebetreuung Woods-Dog auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen
Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf
100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der Inhaber von Woods-Dog oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Woods-Dog oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken,
Boxen, Leinen, Halsbänder, Geschirre u. ä. übernimmt Woods-Dog keine
Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die Woods-Dog
jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson
wird durch Woods-Dog unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund
gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund
Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundebetreuung gegebenen Hund umgehend
zum Ablauf der vereinbarten Hundebetreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung behält
es sich Woods-Dog vor, den Hund anderweitig in einer anderen Pension oder einem
Tierheim unterzubringen wenn eine Unterbringung bei Woods-Dog nicht möglich ist. Die
in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters Bis
dahin greift die Regelung der Notpension, die Mehrkosten von 150,00€ pro Übernachtung
werden dem Halter in Rechnung gestellt. . Kosten für den Mehraufwand der Organisation
einer anderweitigen Betreuung und ggf. dem Transport dorthin werden dem Halter
ebenfalls berechnet.

§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundebetreuung kommen, können von Montag bis Freitag, jeweils
in der Zeit von 6:30 bis 8:30, 12:00bis 12:30 sowie zwischen 14: und 19:00 Uhr, abgeholt
werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Für Verspätete
Abholung werden pro angefangene 15 Minuten 25,00€ berechnet. Samstags ist das
Bringen und Abholen nach Absprache zwischen 9:00 und 10:00 Uhr gegen Aufpreis
möglich. An Sonn- und Feiertagem können die Hunde nicht abgeholt werden. Abholung
außerhalb der angegebenen Zeiten ggf. gegen Aufpreis und nach Absprache möglich..
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich Woods-Dog vor den
zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall
erst wieder ab 6:30 Uhr am nächsten Werktag möglich. Die Kosten von 150,00€ pro
Notübernachtung sind vom Hundehalter in vollem Umfang zu tragen.

§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro
zu bezahlen. Die jeweiligen aktuellen Preise können auf der Webseite von Woods-Dog
eingelesen werden bzw. werden individuell nach Absprache im Betreuungsvertrag
vereinbart.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach
Absprache per Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten:

Woods-Dog
Grenke Bank
IBAN DE98 2013 0400 00602549 01
BIC GREB DEH1 XXX


(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit,
Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtnachkommen der
Zahlungspflicht behält sich Woods-Dog das Recht vor, den Hund solange einzubehalten,
bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung bzw.
Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und
Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/ Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog
mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 30% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 4-8 Wochen vor dem vereinbarten
Abgabetermin zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 2 und 4 Wochen vor dem
vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i.H,v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem
vereinbarten Abgabetermin zugeht.
e) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin
zugeht.
f) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum
vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben
wird.
des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der
Hundebetreuung Woods-Dog Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt,
das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen
Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson
nach Absprache/Vorgabe abgeholt wird.
bei Hundetagesbetreuung/auch stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog
mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog später als 24 Stunden vor dem vereinbarten
Abgabetermin zugeht.

§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nicht ohne Aufforderung zu
betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes von Woods-Dog
grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum Betriebsgelände einschließlich der
Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf
eigene Gefahr. Auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Betriebsgelände besteht
Anleinpflicht! Urinieren oder Koten des Hundes auf dem Parkplatz oder dem
Betriebsgelände ist vom Halter zu unterbinden bzw. zu entfernen.

§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und
sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten
werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an
Dritte weitergegeben. Die Hundepension Woods-Dog behält sich vor, während
der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu
betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien
durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien, sowie der
Verwendung zu Schulungszwecken einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht
Woods-Dog hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art
ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen
rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren
Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Woods-Dog und der
Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem
gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der
Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.
Präambel: Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im Vorstehenden Text
die Formulierung des generischen Maskulins verwendet. Es sei darauf
hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form
geschlechtsunabhängig verstanden werden darf.