Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundebetreuung Woods-Dog (nachfolgend Woods-Dog genannt)im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.


§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundebetreuung Woods-Dog verbleibt.

(2) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung von Woods-Dog verbleibt.


§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundebetreuung Woods-Dog eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten, ggf. mit Zusatzkosten, werden im Betreuungsvertrag festgelegt/bzw. sind der Preisliste
zu entnehmen.

(2) Der Besuch der Hundebetreuung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, (wie Verpflegung, medizinische Versorgung…) sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird abhängig von Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden und wird mit einem Aufpreis berechnet. Für Hunde bis I Jahr und bei medizinischer Indikation wird kein Aufpreis erhoben.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. Woods-Dog behält sich vor, auch ohne Rücksprache mit dem Halter nach eigenem Ermessen einen Maulkorb zu verwenden.

(5) Woods-Dog kann nicht auf ein spezielles Training wie z.B. Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt bei Woods-Dog erklärt sich der Hundehalter einverstanden.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.


§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind Woods-Dog und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Woods-Dog gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Woods-Dog eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfolgen.

(3) Woods-Dog bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundebetreuung Woods-Dog gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn Woods-Dog dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer
Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen) kommt ein verbindlicher Vertrag bereits bei Übermittlung der Rechnung zustande.

(5) Erfolgt innerhalb der einwöchigen Zahlungsfrist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. Dieser Punkt entfällt bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vorher) und es tritt die Storno/Rücktrittsgebühr wie im §14 Absatz 1 erläutert in Kraft.

(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Woods-Dog dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist Woods-Dog verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vollständig von Woods-Dog an den Kunden zu erstatten.

(7) Hunde, die noch nicht bei Woods-Dog zur Betreuung waren, müssen vor dem Aufenthalt für einen Probetag in der Hundebetreuung Woods-Dog angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch geeignet ist.

(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung von Woods-Dog, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist Woods-Dog berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.


§ 5 Leistungen

(1) Woods-Dog ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Woods-Dog zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Woods-Dog an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Woods-Dog allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

(4) Die Preise können von Woods-Dog ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundebetreuung Woods-Dog oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und Woods-Dog dem zustimmt.


§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet Woods-Dog dem in die Hundebetreuung Woods-Dog gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Woods-Dog Gelände sowie auf den Hundewanderungen außerhalb des Geländes zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf und außerhalb des Geländes bekommt. Ist der Hund grundsätzlich nicht ableinbar, muss dieses ausdrücklich im Vertrag vermerkt werden.


§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Woods-Dog, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 21 Tage alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige EU-Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird von Woods-Dog hinterlegt/bzw. digital gespeichert.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist Woods-Dog berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. §13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Woods-Dog übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Woods-Dog außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist ggf. durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich Woods-Dog vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Woods-Dog übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Woods-Dog übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von Woods-Dog keine Haftung übernommen werden. Woods-Dog behält sich vor, evtl. Kosten für die Reinigung (Mehrarbeit) in Rechnung zu stellen.

(5) Woods-Dog übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Woods-Dog ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird Woods-Dog einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.


§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalterist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin während des Aufenthalts läufig werden könnte. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts läufig werden, berechnet die Hundetagesstätte Woods-Dog hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag. Darüber hinaus werden für die dann möglich auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Läufige Hündinnen sind in der Zeit der Läufigkeit (mindestens aber 21 Tage) von der Betreuung bei Woods-Dog ausgeschlossen.


§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe des Hundes zu hinterlegen.

(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung von Woods-Dog erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung von Woods-Dog ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundebetreuung Woods-Dog auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber von Woods-Dog oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Woods-Dog oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Leinen, Halsbänder, Geschirre u. ä. übernimmt Woods-Dog keine Haftung.


§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die Woods-Dog jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch Woods-Dog unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundebetreuung Woods-Dog Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson nach Absprache/Vorgabe abgeholt wird.


§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundebetreuung gegebenen Hund umgehend zum Ablauf der vereinbarten Hundebetreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung behält es sich Woods-Dog vor, den Hund anderweitig in einer anderen Pension oder einem Tierheim unterzubringen wenn eine Unterbringung bei Woods-Dog nicht möglich ist. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters Bis dahin greift die Regelung der Notpension, die Mehrkosten von 150,00€ pro Übernachtung werden dem Halter in Rechnung gestellt. . Kosten für den Mehraufwand der Organisation einer anderweitigen Betreuung und ggf. dem Transport dorthin werden dem Halter ebenfalls berechnet.


§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundebetreuung kommen, können von Montag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 6:30 bis 8:30, 12:00bis 12:30 sowie zwischen 14: und 19:00 Uhr, abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Für Verspätete Abholung werden pro angefangene 15 Minuten 25,00€ berechnet. Samstags ist das Bringen und Abholen nach Absprache zwischen 9:00 und 10:00 Uhr gegen Aufpreis möglich. An Sonn- und Feiertagen können die Hunde nicht abgeholt werden. Abholung außerhalb der angegebenen Zeiten ggf. gegen Aufpreis und nach Absprache möglich.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich Woods-Dog vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 6:30 Uhr am nächsten Werktag möglich. Die Kosten von 150,00€ pro Notübernachtung sind vom Hundehalter in vollem Umfang zu tragen.


§ 13 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Die jeweiligen aktuellen Preise können auf der Webseite von Woods-Dog eingelesen werden bzw. werden individuell nach Absprache im Betreuungsvertrag vereinbart.

(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten:

Woods-Dog GbR
Grenke Bank
IBAN DE98 2013 0400 00602549 01
BIC GREB DEH1 XXX


(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtnachkommen der Zahlungspflicht behält sich Woods-Dog das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.


§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/ Übernachtung):

a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

b) Schadensersatz i.H.v. 30% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 4-8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

d) Schadensersatz i.H,v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

e) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

f) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

bei Hundetagesbetreuung/auch stundenweise:

a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Woods-Dog später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.


§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nicht ohne Aufforderung zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes von Woods-Dog grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Betriebsgelände besteht Anleinpflicht! Urinieren oder Koten des Hundes auf dem Parkplatz oder dem Betriebsgelände ist vom Halter zu unterbinden bzw. zu entfernen.


§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension Woods-Dog behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien, sowie der Verwendung zu Schulungszwecken einverstanden.


§ 17 Ablehnungsrecht

Woods-Dog hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.


§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Woods-Dog und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.


Präambel:

Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im Vorstehenden Text die Formulierung des generischen Maskulins verwendet. Es sei darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden darf.